Computersabotage & Rufmord: Ich ziehe nun gegen den Patrioten vor Gericht
Eine Klage darf erst erhoben werden, wenn der Beklagte zuvor abgemahnt wurde. Tatsächlich ist es so, dass wir uns gegenseitig des Rufmords beschuldigen: SEIN STATEMENT . So bezeichnet der Patriot DIESEN BLOGBEITRAG ebenfalls als Rufmord, obwohl darin gar keine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde bzw. er selbst zugibt, dass er seiner Freundin etwas Schlimmes angetan hat - so schlimm, dass er von sich selbst sagt, dass er es LAUT SCREENSHOTS nicht verdient hat, glücklich zu sein. Rosenkrieg um Rosenkriegbuch ABMAHNUNG: 1. fehlendes Impressum (§ 55 RstV) 2. Schadenersatz 3. üble Nachrede 17.4.2026 Zu 1: Auf Ihrer Seite corona-chronik.de fehlt das Impressum. Da es sich um redaktionelle Inhalte handelt, und ich einen sehr ähnlichen Zeitstrahl besaß, der durch Sie zerstört wurde, handelt es sich um einen abmahnfähigen Wettbewerbsver...