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Computersabotage & Rufmord: Ich ziehe nun gegen den Patrioten vor Gericht

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Eine Klage darf erst erhoben werden, wenn der Beklagte zuvor abgemahnt wurde. Tatsächlich ist es so, dass wir uns gegenseitig des Rufmords beschuldigen:  SEIN STATEMENT . So bezeichnet der Patriot DIESEN BLOGBEITRAG ebenfalls als Rufmord, obwohl darin gar keine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde bzw. er selbst zugibt, dass er seiner Freundin etwas Schlimmes angetan hat - so schlimm, dass er von sich selbst sagt, dass er es LAUT SCREENSHOTS nicht verdient hat, glücklich zu sein. Rosenkrieg um Rosenkriegbuch ABMAHNUNG: 1. fehlendes Impressum (§ 55 RstV) 2. Schadenersatz 3. üble Nachrede                                        17.4.2026 Zu 1: Auf Ihrer Seite  corona-chronik.de  fehlt das Impressum. Da es sich um redaktionelle Inhalte handelt, und ich einen sehr ähnlichen Zeitstrahl besaß, der durch Sie zerstört wurde, handelt es sich um einen abmahnfähigen Wettbewerbsver...